Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Köln, 10 T 80/02

Datum:
08.10.2002
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
10. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 T 80/02
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2002:1008.10T80.02.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 281 M 2445/01
 
Tenor:

Auf die - sinngemäß eingelegte - sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Vollstreckungsgerichts - Köln - 281 M 2445/01 - vom 19.04.2002 aufgehoben.

Der Gerichtsvollzieher wird angewiesen, den Schuldner zu Protokoll zur Auskunft zu folgenden Fragen aufzufordern:

1. Welche genaue Tätigkeit führen Sie für Ihre Arbeitgeberin aus?

2. Wie viele Stunden arbeiten Sie für Ihre Arbeitgeberin pro Woche?

Der Schuldner hat seine Antworten an Eides statt zu versichern.

Der Gerichtsvollzieher wird weiter angewiesen, beim Schuldner die von dessen Arbeitgeberin erteilten letzten drei Gehaltsabrechnungen herauszuholen und der Gläubigerin weiterzugeben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Schuldner auferlegt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank