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Landgericht Köln, 15 0 504/00

Datum:
22.03.2001
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 0 504/00
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2001:0322.15.0.504.00.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 2.600,00 abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten in derselben Höhe Sicherheit leisten.

Die Sicherheit kann auch durch unwiderrufliche, unbefristete Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts geleistet werden.

 
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