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Landgericht Köln, 81 0 2/98

Datum:
14.04.2000
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
14. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
81 0 2/98
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2000:0414.81.0.2.98.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen eine auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als

Zoll-              oder              Steuerbürgen              zugelassenen

Kreditinstituts              zu              erbringendeSicherheitsleistung in Höhe von DM 10.000,-.

 
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