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Landgericht Köln, 20 O 527/09

Datum:
11.08.2000
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 O 527/09
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2000:0811.20O527.09.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist auf der Grundlage des Teilungsabkommens der Klägerin 50 % der weiteren Kosten zu erstatten, die die Klägerin für ihr Mitglied H aufgrund des Unfalls vom 14.03.2006 in der Universitätsklinik B zu zahlen hat, maximal jedoch 42.744,45 €.

Der Klägerin werden die durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstandenen Mehrkosten auferlegt. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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