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Landgericht Köln, 5 O 453/98

Datum:
25.05.1999
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 O 453/98
ECLI:
ECLI:DE:LGK:1999:0525.5O453.98.00
 
Tenor:

Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin 554,30 DM nebst 10 % Zinsen seit dem 06.05.1998 zuzüglich 6,-- UM vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.

Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs und der Mahnkosten wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

- Gemäß § 318 a Abs. 1 ZPO ohne Tatbestand. -

 
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