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Landgericht Köln, 15 O 585/97

Datum:
12.03.1998
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 O 585/97
ECLI:
ECLI:DE:LGK:1998:0312.15O585.97.00
 
Tenor:

Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird der Beklagte zu 1. verurteilt, an die Klägerin 92.251,19 DM nebst 5 % Zinsen aus 4.143,94 DM seit dem 5.6.1996 und weitere je 5 % Zinsen aus je 12.586,75 DM seit dem 5.7., 5.8., 5.9., 5.10., 5.11. und 5.12.1996 sowie 5.1.1997 zu zahlen.

Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen der Beklagte zu 1. 2/5 und die Klägerin 3/5.

Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. ganz und 1/5 von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1..

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in, Höhe von 104.000,-- DM, für die Beklagte zu 2. gegen-Sicherheitsleistung in Höhe von 5.400,-- DM. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten zu 1. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.100,-- DM abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte zu 1. in derselben Höhe Sicherheit leistet.

 
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