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Landgericht Köln, 25 O 379/92

Datum:
24.07.1996
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
25. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 O 379/92
ECLI:
ECLI:DE:LGK:1996:0724.25O379.92.00
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil vom 4.10.1995 wird aufrechterhalten.

Der Kläger trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.500,-- DM vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 4.10.1995 darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

 
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