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Landgericht Köln, 24 O 72/94

Datum:
09.03.1995
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
24. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 O 72/94
ECLI:
ECLI:DE:LGK:1995:0309.24O72.94.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 46.536,40 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 23.12.1993 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 95 %, die Klägerin zu 5 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung von 55.000,-DM. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten gegen sich durch Sicherheitsleistung von 250,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beiden Parteien wird nachgelassen, die Sicherheit auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines deutschen als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu leisten.

 
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