Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Köln, 23 O 298/93

Datum:
08.11.1993
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
23. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 O 298/93
ECLI:
ECLI:DE:LGK:1993:1108.23O298.93.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.069,27 DM nebst 4 % Zinsen aus 505,80 seit dem 4.8.1992 sowie aus weiteren 1.563,47 DM seit dem 6.11.1992 zu zahlen.

Der Beklagte wird des weiteren verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000,- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 4.8.1992 zu zahlen.

Es wird festgestellt, daß der Beklagte dazu verpflichtet ist, dem Kläger sämtlichen weitergehenden, bisher noch nicht bezifferbaren Schaden aus dem Schadensereignis künftig zu erstatten, soweit die Ansprüche nicht auf Dritte übergegangen sind.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 8.200,- DM vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank