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Landgericht Köln, 16 O 623/90

Datum:
13.10.1992
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 O 623/90
ECLI:
ECLI:DE:LGK:1992:1013.16O623.90.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt,

1. an den Kläger ein über den gezahlten Betrag von 4.750,-- DM hinausgehendes Schmerzensgeld in Höhe von 3.250,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 3.12.1990 zu zahlen;

2. unter Klageabweisung im übrigen an den Kläger 4.847,04 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 3.12.1990 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.500,-- DM, die auch in Form einer Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen anerkannten Kreditinstituts erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.

 
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