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Landgericht Köln, 28 O 227/91

Datum:
04.12.1991
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 O 227/91
ECLI:
ECLI:DE:LGK:1991:1204.28O227.91.00
 
Tenor:

I. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin einen Schmerzensgeld-betrag von noch 3.000,-- DM zuzüglich 4% Zinsen seit dem 5.7.1991 zu zahlen.

II. Es wird festgestellt, daß die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche in Zukunft entstehenden mate- riellen und immateriellen Schäden aus dem Unfall vom 20.8.1987 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.

III. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

IV. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klä- gerin zu 55% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 45%

V.  Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für, die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.500,-- DM.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.100,-— DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe erbringen. Den Parteien wird nachgelassen, die erforderlichen Sicherheiten auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer als Zoll- und Steurbürge zugelassenen Bank- oder Sparkasse zu erbringen.

 
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