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Amtsgericht Wipperfürth, 9 C 168/20

Datum:
12.11.2021
Gericht:
Amtsgericht Wipperfürth
Spruchkörper:
Abt.9
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 C 168/20
ECLI:
ECLI:DE:AGGM3:2021:1112.9C168.20.00
 
Schlagworte:
Entschädigungsanspruch aus § 5 Abs. 2 LandesJagdG NRW
 
Tenor:

1.       Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 666,96 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.12.2019 zu zahlen.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.       Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 15 % und der Beklagte 85 %.

3.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung der anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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