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Amtsgericht Wipperfürth, 8 VI 19/21

Datum:
26.04.2021
Gericht:
Amtsgericht Wipperfürth
Spruchkörper:
Abt.8
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 VI 19/21
ECLI:
ECLI:DE:AGGM3:2021:0426.8VI19.21.00
 
Tenor:

Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags des Antragstellers S3 auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.

Die sofortige Wirkung des Beschlusses wird ausgesetzt und die Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses zurückgestellt.

 
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