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Amtsgericht Wipperfürth, 9 C 267/13

Datum:
18.11.2016
Gericht:
Amtsgericht Wipperfürth
Spruchkörper:
Abt.9
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 C 267/13
ECLI:
ECLI:DE:AGGM3:2016:1118.9C267.13.00
 
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1.       Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3280,32 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.5.2013 sowie vorprozessuale Anwaltskosten in Höhe von 402,82 € zu zahlen.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.       Von den Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin 16 % und der Beklagte 84 %.

3.       Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von  110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des insoweit jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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