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Amtsgericht Wermelskirchen, 25 C 147/15

Datum:
17.03.2016
Gericht:
Amtsgericht Wermelskirchen
Spruchkörper:
Richterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 C 147/15
ECLI:
ECLI:DE:AGGL2:2016:0317.25C147.15.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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