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Amtsgericht Wermelskirchen, 2a C 233/03

Datum:
17.11.2005
Gericht:
Amtsgericht Wermelskirchen
Spruchkörper:
Abt. 2a
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2a C 233/03
ECLI:
ECLI:DE:AGGL2:2005:1117.2A.C233.03.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 456 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.04.2003 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 14% und der Beklagte zu 86%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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