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Amtsgericht Leverkusen, 29 C 32/26

Datum:
05.08.2026
Gericht:
Amtsgericht Leverkusen
Spruchkörper:
Richterin am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
29 C 32/26
ECLI:
ECLI:DE:AGLEV:2026:0805.29C32.26.00
 
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil vom 29.04.2025 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit nach dem vorliegenden Urteil richtet.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden, im Hinblick auf Räumung und Herausgabe durch Sicherheitsleistung i.H.v. 2.500,00 Euro und i.Ü. durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht die Gegenseite vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Dem Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 31.10.2026 einschließlich bewilligt.

 
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