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Amtsgericht Leverkusen, 32 F 72/20

Datum:
13.01.2022
Gericht:
Amtsgericht Leverkusen
Spruchkörper:
Richter am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
32 F 72/20
ECLI:
ECLI:DE:AGLEV:2022:0113.32F72.20.00
 
Tenor:

1.

Die Antragstellerin hat das Recht, mit der Kindern A geboren am 19.08.2007, und B, geboren am 04.07.2009, wie folgt zusammen zu sein:

an jedem zweiten Wochenende (ungerade Kalenderwochen) von Freitag 15:00 Uhr nach der Schule bis Sonntag, 15:00 Uhr.

2.

Die Gerichtskosten tragen die Antragstellerin und der Antragsgegner jeweils zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

3.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die aus Ziffer 1 folgenden Verpflichtungen kann gegen jeden Elternteil Ordnungsgeld von bis zu 25.000 €, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann oder dessen Anordnung keinen Erfolg verspricht, Ordnungshaft angeordnet werden

4.

Der Verfahrenswert wird auf 3.000 € festgesetzt.

 
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