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Amtsgericht Leverkusen, 25 C 35/16

Datum:
31.10.2018
Gericht:
Amtsgericht Leverkusen
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 C 35/16
ECLI:
ECLI:DE:AGLEV:2018:1031.25C35.16.00
 
Tenor:

1.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 232,52 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.12.2015 zu zahlen.

2.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von der Gebührenforderung der Rechtsanwälte T & Kollegen, 51377 Z0, i.H.v. 83,54 € freizustellen.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 3/4 und die Beklagten als Gesamtschuldner 1/4.

5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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