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Amtsgericht Leverkusen, 32 F 388/12

Datum:
22.01.2013
Gericht:
Amtsgericht Leverkusen
Spruchkörper:
Richterin am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
32 F 388/12
ECLI:
ECLI:DE:AGLEV:2013:0122.32F388.12.00
 
Schlagworte:
Familiennamensbestimmungsrecht
 
Tenor:

Der Antrag auf Übertragung des Familiennamensbestimmungsrechts auf die Kindesmutter wird zurückgewiesen.

Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Verfahrenswert: 3.000,00 Euro

 
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