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Amtsgericht Leverkusen, 25 C 426/11

Datum:
08.10.2013
Gericht:
Amtsgericht Leverkusen
Spruchkörper:
Abteilung 25
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 C 426/11
ECLI:
ECLI:DE:AGLEV:2013:1008.25C426.11.00
 
Schlagworte:
Schadensersatz, Nebenpflichtverletzung aus Werkvertrag
Normen:
§ 280 BGB Abs.1; §§ 92 Abs.1, 708 Nr.11 ZPO
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.188,34 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6.5.2011 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 155,30 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.5.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 33 % und die Beklagte zu 67 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger zuvor Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt.

 
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