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Amtsgericht Leverkusen, 34 F 150/01

Datum:
16.05.2002
Gericht:
Amtsgericht Leverkusen
Spruchkörper:
Abteilung 34
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
34 F 150/01
ECLI:
ECLI:DE:AGLEV:2002:0516.34F150.01.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist für die Beklagte vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann eine Vollstreckung von Seiten der Beklagten gegen Sicherheitsleistung von 800,00 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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