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Amtsgericht Kerpen, 102 C 22/26

Datum:
24.04.2026
Gericht:
Amtsgericht Kerpen
Spruchkörper:
Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
102 C 22/26
ECLI:
ECLI:DE:AGBM3:2026:0424.102C22.26.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 485,55 EUR (in Worten: vierhundertfünfundachtzig Euro und fünfundfünfzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.03.2026 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 80,34 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.03.2026 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).

 
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