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Amtsgericht Kerpen, 104 C 98/2020

Datum:
19.05.2021
Gericht:
Amtsgericht Kerpen
Spruchkörper:
Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
104 C 98/2020
ECLI:
ECLI:DE:AGBM3:2021:0519.104C98.2020.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung gegen dieses Urteil wird zugelassen.

 
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