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Amtsgericht Kerpen, 15 II 36/06

Datum:
22.10.2007
Gericht:
Amtsgericht Kerpen
Spruchkörper:
Abteilung 15
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 II 36/06
ECLI:
ECLI:DE:AGBM3:2007:1022.15II36.06.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 294/07
Normen:
WEG a. F. § 23 Abs. 4 Satz 1
Leitsätze:

Die in beschlossenen Einzelabrechnungen ausgewiesene Höhe der Vorauszahlungen eines Wohnungseigentümers nimmt nicht an der Bestandskraft des Genehmigungsbeschlusses teil. Denn es stellt bereits eine Fiktion dar, dass die Wohnungseigentümer mit der Billigung der Jahresabrechnung einen Beschluss über die Richtigkeit der in den Einzelabrechnungen der übrigen Wohnungseigentümer ausgewiesenen Vorauszahlungen fassen wollten. Außerdem besteht die erhebliche Gefahr, dass sowohl die Gemeinschaft (vor allem bei der Abrechnung auf der Basis von sogenannten "Soll-Vorauszahlungen") wie auch dem einzelnen Wohnungseigentümer nicht hinzunehmende Rechtsnachteile entstehen.

Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Sachverhalt:

 
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