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Amtsgericht Kerpen, 20 C 457/05

Datum:
26.04.2006
Gericht:
Amtsgericht Kerpen
Spruchkörper:
Abt. 20
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 C 457/05
ECLI:
ECLI:DE:AGBM3:2006:0426.20C457.05.00
 
Leitsätze:

Die Anordnung der Zwangsverwaltung führt in Passivprozessen - jedenfalls nach erledigter Hauptsache - nicht zum Wegfall der Passivlegitimation des Vermieters.

 
Tenor:

Die Anordnung der Zwangsverwaltung führt in Passivprozessen - jedenfalls nach erledigter Hauptsache - nicht zum Wegfall der Passivlegitimation des Vermieters.

 
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