Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Kerpen, 15 II 18/02

Datum:
18.07.2002
Gericht:
Amtsgericht Kerpen
Spruchkörper:
Abteilung 15
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 II 18/02
ECLI:
ECLI:DE:AGBM3:2002:0718.15II18.02.00
 
Tenor:

Der Beschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft X zur Jahresabrechnung 2001 (vom 1.1. bis 31.12.2001) wird insofern für ungültig erklärt, als dort die Kosten für die "Außenanlage Winterdienst", die Hausmeister-Vergütung und die Hausreinigung nach Miteigentumsanteilen und nicht nach Wohnungseinheiten verteilt worden sind.

Weiter wird die unter TOP 1 beschlossene Entlastung der Beiräte und des Verwalters für das Wirtschaftsjahr vom 1.1. bis zum 31.12.2001 für unwirksam erklärt.

Es wird festgestellt, daß für zukünftige Wohngeldabrechnungen hinsichtlich der Positionen "Außenanlagenpflege, Hausmeisterausgaben und Hausreinigungsausgaben" eine Verteilung nach Wohnungseinheiten vorzunehmen ist.

Im übrigen werden die Feststellungsanträge als unzulässig zurückgewiesen.

Die Verfahrenskosten werden den Antragsgegnern auferlegt. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten findet nicht statt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank