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Amtsgericht Kerpen, 24 C 213/94

Datum:
06.07.1995
Gericht:
Amtsgericht Kerpen
Spruchkörper:
Zivilsachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 C 213/94
ECLI:
ECLI:DE:AGBM3:1995:0706.24C213.94.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den 1.005,66 DM nebst

4 % Zinsen seit dem 6.4.1994 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreites tragen der Kläger zu 66 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 34 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 750, - DM abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Beklagten können die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.300,-DM abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistung bann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.

 
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