Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Gummersbach, 82 Ls 11/20

Datum:
14.05.2020
Gericht:
Amtsgericht Gummersbach
Spruchkörper:
Schöffengericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
82 Ls 11/20
ECLI:
ECLI:DE:AGGM1:2020:0514.82LS11.20.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Köln, 151 Ns 66/20
Schlagworte:
BtMG, Cannabis, Eigenkonsum, Besitz, Cannabisplantage
Normen:
§ 29a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BtMG
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Der Angeklagte wird wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im minderschweren Fall unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Gummersbach vom 03.09.2019 – 83 Ds 228/19 – nach Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die eigenen Auslagen.

Angewandte Vorschriften: §§ 29a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BtMG; 53 StGB

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank