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Amtsgericht Gummersbach, 10 C 62/13

Datum:
30.04.2014
Gericht:
Amtsgericht Gummersbach
Spruchkörper:
Abteilung 10
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 C 62/13
ECLI:
ECLI:DE:AGGM1:2014:0430.10C62.13.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 172,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz seit dem 15.06.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 91% und die Beklagten zu 9%.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 115 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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