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Amtsgericht Gummersbach, 16 C 251/12

Datum:
06.02.2013
Gericht:
Amtsgericht Gummersbach
Spruchkörper:
Abteilung 16 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 C 251/12
ECLI:
ECLI:DE:AGGM1:2013:0206.16C251.12.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 346,12 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.03.2009 zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 120,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.07.2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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