Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Gummersbach, 11 C 495/12

Datum:
12.04.2013
Gericht:
Amtsgericht Gummersbach
Spruchkörper:
Abteilung 11
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 C 495/12
ECLI:
ECLI:DE:AGGM1:2013:0412.11C495.12.00
 
Schlagworte:
Hausverbot für Postzusteller
Normen:
§ 1004 BGB
Leitsätze:

Es stellt eine unzulässige Rechtsausübung dar, ohne schutzwürdiges Interesse einem Postzustelldienst Hausverbot zu erteilen.

Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

1.              Die Klage wird abgewiesen.

2.              Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

3.              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. d. vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

 
1234567891011121314151617
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank