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Amtsgericht Gummersbach, 16 C 48/10

Datum:
19.01.2011
Gericht:
Amtsgericht Gummersbach
Spruchkörper:
Abteilung 16
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 C 48/10
ECLI:
ECLI:DE:AGGM1:2011:0119.16C48.10.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 627,09 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.12.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 22 % und die Beklagte zu 78 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

 
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