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Amtsgericht Gummersbach, 10 C 39/10

Datum:
20.09.2010
Gericht:
Amtsgericht Gummersbach
Spruchkörper:
Abteilung 10
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 C 39/10
ECLI:
ECLI:DE:AGGM1:2010:0920.10C39.10.00
 
Schlagworte:
Ausschluss eines Schmerzensgeldanspruchs bei Bagatelllverletzung dere Halswirbelsäule
Normen:
§§ 823 I; 253 II BGB
Leitsätze:

1. Ein Schmerzensgeldanspruch besteht nicht, wenn durch einen Verkehrsunfalll allenfalls eine Bagatellverletzung der Halswirbelsäule (HWS) verursacht wird.

2. Ist der Unfallgeschädigte nicht arbeitsunfähig und stellt er sich nach der Erstbehandlung bei dem behandelnden Arzt nicht wirder zur Weiterbehandlung vor, kann in der Regel ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht von einer erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigung gesprochen werden.

 
Tenor:

Klage und Widerklage werden abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrags leistet.

 
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