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Amtsgericht Gummersbach, 10 C 128/09

Datum:
12.04.2010
Gericht:
Amtsgericht Gummersbach
Spruchkörper:
Abteilung 10
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 C 128/09
ECLI:
ECLI:DE:AGGM1:2010:0412.10C128.09.00
 
Schlagworte:
Mietwagenkosten; Verstoß gegen Rechtsdienstleistungsgesetz
Normen:
§ 134 BGB, § 3 Rechtsdienstleistungsgesetz
Leitsätze:

Zur Unwirksamkeit einer Abtretungserklärung verkehrsunfallbedingter Mietwagenkosten an ein Mietwagenunternehmen.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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