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Amtsgericht Gummersbach, 23 F 283/09

Datum:
03.11.2009
Gericht:
Amtsgericht Gummersbach
Spruchkörper:
Familiengericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 F 283/09
ECLI:
ECLI:DE:AGGM1:2009:1103.23F283.09.00
 
Tenor:

Der Antrag der Antragstellerin auf Erweiterung ihres persönlichen Umganges mit dem Kind T wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Antragstellerin wird mit Wirkung ab dem 18.08.2009 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Z in Gummersbach beigeordnet.

Der Gegenstandswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

 
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