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Amtsgericht Gummersbach, 1 C 612/07

Datum:
20.04.2009
Gericht:
Amtsgericht Gummersbach
Spruchkörper:
Abteilung 1
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 C 612/07
ECLI:
ECLI:DE:AGGM1:2009:0420.1C612.07.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.580,50 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.07.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

 
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