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Amtsgericht Gummersbach, 14 C 33/08

Datum:
27.01.2009
Gericht:
Amtsgericht Gummersbach
Spruchkörper:
Abteilung 14
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 C 33/08
ECLI:
ECLI:DE:AGGM1:2009:0127.14C33.08.00
 
Tenor:

Auf Antrag der Antragstellerin wird diese ermächtigt, eine Versammlung der aus der Antragstellerin und dem Antragsgegner bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft zum Zwecke der Wahl eines Verwalterssowie Abschluss eines Verwaltervertrages einzuberufen. Diese Versammlung muss bis zum 01.05.2009 stattgefunden haben, andernfalls die Ermächtigung verfällt.

Die Kosten dieses Ermächtigungsverfahrens trägt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

 
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