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Amtsgericht Gummersbach, 11 C 340/08

Datum:
21.11.2008
Gericht:
Amtsgericht Gummersbach
Spruchkörper:
11. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 C 340/08
ECLI:
ECLI:DE:AGGM1:2008:1121.11C340.08.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung

durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden,

wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

 
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