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Amtsgericht Gummersbach, 1 C 598/06

Datum:
06.02.2007
Gericht:
Amtsgericht Gummersbach
Spruchkörper:
Abteilung 1
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 C 598/06
ECLI:
ECLI:DE:AGGM1:2007:0206.1C598.06.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) 2.122,43 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.05.2006 abzüglich am 12.12.2006 gezahlter 1.022,22 € sowie nichtanrechenbare vorgerichtliche Gebühren in Höhe von 68,68 € zu zahlen; im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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