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Amtsgericht Gummersbach, 2 C 62/05

Datum:
24.06.2005
Gericht:
Amtsgericht Gummersbach
Spruchkörper:
Abt 2
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 C 62/05
ECLI:
ECLI:DE:AGGM1:2005:0624.2C62.05.00
 
Tenor:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher diese Sicherheit leistet.

 
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