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Amtsgericht Gummersbach, 2 C 724/00

Datum:
16.08.2001
Gericht:
Amtsgericht Gummersbach
Spruchkörper:
Abteilung 2
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 C 724/00
ECLI:
ECLI:DE:AGGM1:2001:0816.2C724.00.00
 
Tenor:

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen

3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 900,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet. Es dürfen Bankbürgschaften gestellt werden.

 
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