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Amtsgericht Gummersbach, 1 C 1052/98

Datum:
09.08.1999
Gericht:
Amtsgericht Gummersbach
Spruchkörper:
Abt. 1
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 C 1052/98
ECLI:
ECLI:DE:AGGM1:1999:0809.1C1052.98.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 204,41 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 04.08.1998 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 970,- DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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