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Amtsgericht Gummersbach, 1 C 621/93

Datum:
12.01.1995
Gericht:
Amtsgericht Gummersbach
Spruchkörper:
Abt. 1
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 C 621/93
ECLI:
ECLI:DE:AGGM1:1995:0112.1C621.93.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage des Beklagten zu 1. wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten zu 1. DM 1.409,59 nebst 4 % Zinsen seit dem 20.01.1994 zu zahlen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung abwenden, gegenüber dem Beklagen zu 1. durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von DM 2.800,00, gegenüber der Beklagten zu 2. durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von DM 1.200,00, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung jeweils Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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