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Der Erbscheinsantrag vom 23.11.2020 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Der Verfahrenswert wird auf 291.746,00 EUR festgesetzt.
Gründe:
2Im Erbscheinsverfahren ist die Wirksamkeit der vorliegenden Ausschlagungserklärung der N zu prüfen.
3Grundsätzlich hat sie in öffentlich beglaubigter Form zu erfolgen( deutsches Konsulat, Deutsche Botschaft in Brasilien, deutscher Notar).
4Dies wäre nach deutschem Recht.
5Gem Kommentierung zu § 1945 BGB,11 EGBGB käme auch "Ortsform" in Betracht (streitig).
6Nach brasilianischem Recht muss eine Ausschlagung stets ausdrücklich durch öffentlich beurkundete Erklärung oder zu Protokoll des Nachlassgerichts erfolgen( Art. 1806)
7Somit ist die Ausschlagung formunwirksam, mit der Folge, dass N und die Antragstellerin Erbe zu je 1/ 2 geworden sind.
8Das Schreiben des Notars vom 2.2.21 führt zu keiner anderweitigen Wertung.