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Amtsgericht Brühl, 21 C 370/13

Datum:
18.11.2013
Gericht:
Amtsgericht Brühl
Spruchkörper:
Abt. 21
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 C 370/13
ECLI:
ECLI:DE:AGBM2:2013:1118.21C370.13.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 181,87 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.06.2013 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, an die Klägerin 48,10 Euro an vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.06.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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