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Amtsgericht Brühl, 31 F 308/06 VA

Datum:
14.05.2012
Gericht:
Amtsgericht Brühl
Spruchkörper:
Abt. 31
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
31 F 308/06 VA
ECLI:
ECLI:DE:AGBM2:2012:0514.31F308.06VA.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Köln, II-4 UF 126/12
 
Tenor:

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Versicherungsnummer 00 000000 C 000, zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe  von 7,6270 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto 00 000000 C 000 bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 00.00.0000, übertragen.

Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der GLOBALE Rückversicherungs-AG (Direktzusage-Versorgungsversprechen Nr. 000 0000-00) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe  von 52.444,34 Euro  bei der Versorgungsausgleichskasse, bezogen auf den 00.00.0000, begründet, und zwar nach Maßgabe der Ordnung für die Teilung von Direktzusagen der GLOBALE Rückversicherungs-AG auf betriebliche Altersversorgung aufgrund des Versorgungsausgleichsgesetzes und der Versorgungsordnung zum Versorgungsversprechen VV 5.

Die GLOBALE Rückversicherungs-AG wird verpflichtet, diesen Betrag an die Versorgungsausgleichskasse zu bezahlen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Versicherungsnummer 00 000000 C 000, zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe  von 2,4177 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto 00 000000 C 000 bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 00.00.0000, übertragen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

 
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