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Amtsgericht Brühl, 24 C 405/11

Datum:
16.05.2012
Gericht:
Amtsgericht Brühl
Spruchkörper:
Abt. 24
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 C 405/11
ECLI:
ECLI:DE:AGBM2:2012:0516.24C405.11.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Köln, 13 S 155/12
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe

von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die

Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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