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Amtsgericht Brühl, 38 F 181/11

Datum:
26.09.2011
Gericht:
Amtsgericht Brühl
Spruchkörper:
Abt.38
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
38 F 181/11
ECLI:
ECLI:DE:AGBM2:2011:0926.38F181.11.00
 
Tenor:

I.

Der Umgang des Vaters mit U wird wie folgt geregelt:

Der Umgang findet alle zwei Wochen statt, jeweils Freitags von 18:00 Uhr bis Sonntags 18:00 Uhr. Der nächste Umgang beginnt am 30.09.2011.

II.

Der Umgang des Vaters mit K wird wie folgt geregelt:

1.

Bis zum Ende des Monats November 2011 findet der Umgang alle zwei Wochen statt, Samstags von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Sonntags von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Der nächste Umgang beginnt am 01.10.2011.

2.

Ab dem Monat Dezember 2011 findet der Umgang alle zwei Wochen statt, Samstags von 10:00 Uhr bis Sonntags 18:00 Uhr.

III.

Der Vater hat die Kinder zu Beginn der festgesetzten Zeit an der Wohnung der Mutter abzuholen und sie dort zum Ende der festgesetzten Zeit der Mutter wieder zu übergeben.

IV.

Die Gerichtskosten tragen die Kindeseltern zu je 1/2; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

              Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.

 
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