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Der Antragsgegnerin wird unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt Dr. T aus L zu den Bedingungen eines/einer im Bezirk des hiesigen Gerichts niedergelassenen Rechtsanwalts/Rechtsanwältin für die Ehesache und die Folgesache Versorgungsausgleich Verfahrenskostenhilfe bewilligt.
Im Übrigen wird der Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe vom 10.11.2010 zurückgewiesen.
Gründe
2Für die Folgesache „Nachscheidungsunterhalt“ konnte Verfahrenskostenhilfe nicht bewilligt werden. Denn die Antragstellerin ist den substantiierten Einwendungen des Antragsgegners nicht entgegengetreten. Dann aber kann von einer Erfolgsaussicht ihres Antrags nicht ausgegangen werden.